unveräußerlich

Bedeutung von unveräußerlich.

Adjektiv
  1. nicht zu veräußern (2)
    unveräußerliche Rechte
  2. unverkäuflich
    ein unveräußerlicher Besitz

Informationen über unveräußerlich.

  • Es ist ein Adjektiv.
  • Sprachen, in denen unveräußerlich verwendet wird:

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Silbentrennung von unveräußerlich in Silben

un-ver-äu-ßer-lich

  • Es besteht aus 5 Silben und 14 Buchstaben.
  • unveräußerlich ist ein Wort von mehrsilbig, da es vier oder mehr Silben hat

Synonyme für unveräußerlich

unverkäuflich

Mit der Bedeutung von nur die eigene Person angehend, betreffend; persönlich:

privat

Wörter, die mit unveräußerlich Reim

angeblich, außerbetrieblich, banküblich, betrieblich, betrüblich, blich, branchenüblich, buchstäblich, erblich, erheblich, unerheblich, farblich, gelblich, gewerblich, handelsüblich, innerbetrieblich, leiblich, lieblich, löblich, marktüblich, maßgeblich, unmaßgeblich, maßstäblich, ortsüblich, sterblich, unsterblich, überheblich, üblich, unüblich, unausbleiblich, unbeschreiblich, unglaublich, verderblich, unverderblich, vergeblich, verkehrsüblich, verlagsüblich, vorgeblich, weiblich, werblich, wettbewerblich, vererblich, abendlich, allabendlich, allgemeinverständlich, allmorgendlich, anwendungsfreundlich, arbeiterfreundlich, arbeitgeberfreundlich, arbeitnehmerfeindlich

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