gerichtlich

Bedeutung von gerichtlich.

Adjektiv
  1. das Gericht betreffend, zu ihm gehörend
    gerichtliche Zuständigkeit
    gerichtliche(forensische) Psychologie
    gerichtliche Polizei ( schweizerisch; Behörden, die sich ausschließlich mit der Strafverfolgung befassen)
  2. vom Gericht (1a), mithilfe des Gerichts (1a) [durch-, herbeigeführt]
    ein gerichtliches Verfahren, Nachspiel
    gerichtliche Untersuchungen, Entscheidungen
    jemanden gerichtlich verfolgen, belangen
    gegen jemanden gerichtlich vorgehen
    jemanden gerichtlich(durch Gerichtsbeschluss) für tot erklären lassen

Informationen über gerichtlich.

  • Es ist ein Adjektiv.
  • Sprachen, in denen gerichtlich verwendet wird:

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Silbentrennung von gerichtlich in Silben

ge-richt-lich

  • Es besteht aus 3 Silben und 11 Buchstaben.
  • gerichtlich ist ein Wort von dreisilbig, da es drei Silben hat

Synonyme für gerichtlich

Mit der Bedeutung von de jure (fachspr.):

juristisch, rechtlich

Wörter, die mit gerichtlich Reim

angeblich, außerbetrieblich, banküblich, betrieblich, betrüblich, blich, branchenüblich, buchstäblich, erblich, erheblich, unerheblich, farblich, gelblich, gewerblich, handelsüblich, innerbetrieblich, leiblich, lieblich, löblich, marktüblich, maßgeblich, unmaßgeblich, maßstäblich, ortsüblich, sterblich, unsterblich, überheblich, üblich, unüblich, unausbleiblich, unbeschreiblich, unglaublich, verderblich, unverderblich, vergeblich, verkehrsüblich, verlagsüblich, vorgeblich, weiblich, werblich, wettbewerblich, vererblich, abendlich, allabendlich, allgemeinverständlich, allmorgendlich, anwendungsfreundlich, arbeiterfreundlich, arbeitgeberfreundlich, arbeitnehmerfeindlich

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