formaljuristischer

Bedeutung von formaljuristischer.

Adjektiv
  1. rein äußerlich genau dem Gesetz entsprechend
    eine formaljuristische Entscheidung

Informationen über formaljuristischer.

  • Es ist ein Adjektiv.
  • Sprachen, in denen formaljuristischer verwendet wird:

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Silbentrennung von formaljuristischer in Silben

for-mal-ju-ri-sti-scher

  • Es besteht aus 6 Silben und 18 Buchstaben.
  • formaljuristischer ist ein Wort von mehrsilbig, da es vier oder mehr Silben hat

Wörter, die mit formaljuristischer Reim

Bewacher, Eisenacher, Faxenmacher, Filmemacher, Geschäftemacher, Lacher, Liedermacher, Macher, Miesmacher, Mitverursacher, Pistenmacher, Sacher, Scharfmacher, Schumacher, Überwacher, Verursacher, Widersacher, achteinhalbfacher, achtfacher, altersschwacher, anderthalbfacher, dreieinhalbfacher, dreifacher, dreißigfacher, einfacher, einkommensschwacher, elffacher, ertragsschwacher, facher, flacher, fünffacher, fünfzehnfacher, geistesschwacher, hellwacher, hundertfacher, kontaktschwacher, leistungsschwacher, lernschwacher, lichtschwacher, mannigfacher, mehrfacher, millionenfacher, mittelflacher, neunfacher, schwacher, sechsfacher, siebenfacher, strukturschwacher, tausendfacher, umsatzschwacher

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