Plädoyer

Bedeutung von Plädoyer.

Substantiv, Neutrum
  1. zusammenfassende Rede eines Rechtsanwalts oder Staatsanwalts vor Gericht
    ein glänzendes Plädoyer halten
  2. Äußerung, Rede o. Ä., mit der jemand entschieden für oder gegen etwas eintritt; engagierte Befürwortung
    ein leidenschaftliches Plädoyer für soziale Gerechtigkeit

Informationen über Plädoyer.

  • Es ist ein Substantiv.
  • Sprachen, in denen Plädoyer verwendet wird:

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Silbentrennung von Plädoyer in Silben

Plä-doy-er

  • Es besteht aus 3 Silben und 8 Buchstaben.
  • Plädoyer ist ein Wort von dreisilbig, da es drei Silben hat

Wörter, die mit Plädoyer Reim

Laienplädoyer, Foyer

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