Gesetzbüchern

Bedeutung von Gesetzbüchern.

Substantiv, Neutrum
  1. [großes] Buch, in dem alle Gesetze und Verordnungen zu einem bestimmten Sachgebiet enthalten sind
    das Bürgerliche GesetzbuchBGB

Informationen über Gesetzbüchern.

  • Es ist ein Substantiv.
  • Sprachen, in denen Gesetzbüchern verwendet wird:

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Silbentrennung von Gesetzbüchern in Silben

Ge-setz--chern

  • Es besteht aus 4 Silben und 13 Buchstaben.
  • Gesetzbüchern ist ein Wort von mehrsilbig, da es vier oder mehr Silben hat

Wörter, die mit Gesetzbüchern Reim

Abbrechern, Abkochern, Absichern, Abspeichern, Abstechern, Anreichern, Anstreichern, Auffächern, Ausbrechern, Ausgleichern, Ausrutschern, Bechern, Beherrschern, Bereichern, Besuchern, Bewachern, Beweihräuchern, Brechern, Büchern, Dächern, Dolmetschern, Einbrechern, Eisenachern, Erbschleichern, Erforschern, Fächern, Fälschern, Faxenmachern, Fenchelsträuchern, Filmemachern, Fischern, Fleischern, Fluchern, Forschern, Frottiertüchern, Fürsprechern, Fußabstreichern, Gemächern, Geschäftemachern, Gletschern, Häschern, Herrschern, Herzensbrechern, Horchern, Jahrbüchern, Köchern, Kochern, Kondolenzbüchern, Kupferstechern, Kutschern

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