Beamtin

Bedeutung von Beamtin.

Substantiv, feminin
  1. weibliche Person, die beamtet ist
    eine pflichttreue Beamtin

substantiviert aus veraltet beamt, Kurzform von beamtet

substantiviertes Adjektiv, maskulin
  1. Person, die im öffentlichen Dienst (bei Bund, Land, Gemeinde u. Ä.) oder im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht und ein bestimmtes Rechtsverhältnis ihrem Dienstherrn gegenüber hat
    ein kleiner Beamter
    politischer Beamter(Beamter [z. B. Staatssekretär, Regierungspräsident], der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortwährender Übereinstimmung mit der jeweiligen Bundes- oder Landesregierung stehen muss und der jederzeit [z. B. bei einem Regierungswechsel] in den Ruhestand versetzt werden kann)
    die höheren Beamten
    sämtliche Beamten/ (auch:) Beamte
    tüchtigem Beamten/ (veraltet:) Beamtem wurde Auszeichnung verliehen
    ihm als Beamten/ (seltener) Beamtem
    die Ernennung städtischer Beamter/ (veraltend:) Beamten
    er war erst drei Monate Beamter auf Probe

substantiviert aus veraltet beamt, Kurzform von beamtet

Informationen über Beamtin.

  • Sprachen, in denen Beamtin verwendet wird:

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Silbentrennung von Beamtin in Silben

Be-am-tin

  • Es besteht aus 3 Silben und 7 Buchstaben.
  • Beamtin ist ein Wort von dreisilbig, da es drei Silben hat

Synonyme für Beamtin

Mit der Bedeutung von hauptberuflicher oder ehrenamtlicher Beauftragter eines politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder sportlichen Verbandes, der in Abhängigkeit von einer solchen Organisation handelt und ihren Interes:

Funktionär

Mit der Bedeutung von weibliche Form zu Funktionär:

Funktionärin

Mit der Bedeutung von im öffentlichen Dienst angestellte Person:

Bediensteter

Mit der Bedeutung von im öffentlichen Dienst angestellte weibliche Person:

Bedienstete

Wörter, die mit Beamtin Reim

BeamtIn

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