rechtskundiges

Bedeutung von rechtskundiges.

Adjektiv
  1. in rechtlichen Dingen sachkundig
    rechtskundig sein

Informationen über rechtskundiges.

  • Es ist ein Adjektiv.
  • Sprachen, in denen rechtskundiges verwendet wird:

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Silbentrennung von rechtskundiges in Silben

rechts-kun-di-ges

  • Es besteht aus 4 Silben und 14 Buchstaben.
  • rechtskundiges ist ein Wort von mehrsilbig, da es vier oder mehr Silben hat

Wörter, die mit rechtskundiges Reim

etwaiges, andersgläubiges, ausgiebiges, behäbiges, beliebiges, bombiges, buntfarbiges, cremefarbiges, dickleibiges, dreifarbiges, dreisilbiges, einfarbiges, einsilbiges, ergiebiges, unergiebiges, farbiges, fettleibiges, freigebiges, freigiebiges, gläubiges, ungläubiges, gleichfarbiges, gutgläubiges, kamelhaarfarbiges, kognakfarbiges, kurzlebiges, langlebiges, leichtgläubiges, leichtlebiges, mehrfarbiges, mehrsilbiges, nachgiebiges, unnachgiebiges, narbiges, obiges, ockerfarbiges, plangläubiges, schäbiges, schnelllebiges, schwefelfarbiges, selbiges, staubiges, verschiedenfarbiges, vielfarbiges, vielsilbiges, vierfarbiges, viersilbiges, zählebiges, zielstrebiges, zweifarbiges

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