rechtskundiger

Bedeutung von rechtskundiger.

Adjektiv
  1. in rechtlichen Dingen sachkundig
    rechtskundig sein

Informationen über rechtskundiger.

  • Es ist ein Adjektiv.
  • Sprachen, in denen rechtskundiger verwendet wird:

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Silbentrennung von rechtskundiger in Silben

rechts-kun-di-ger

  • Es besteht aus 4 Silben und 14 Buchstaben.
  • rechtskundiger ist ein Wort von mehrsilbig, da es vier oder mehr Silben hat

Wörter, die mit rechtskundiger Reim

etwaiger, Gläubiger, andersgläubiger, ausgiebiger, behäbiger, beliebiger, bombiger, buntfarbiger, cremefarbiger, dickleibiger, dreifarbiger, dreisilbiger, einfarbiger, einsilbiger, ergiebiger, unergiebiger, farbiger, fettleibiger, freigebiger, freigiebiger, gläubiger, ungläubiger, gleichfarbiger, gutgläubiger, kamelhaarfarbiger, kognakfarbiger, kurzlebiger, langlebiger, leichtgläubiger, leichtlebiger, mehrfarbiger, mehrsilbiger, nachgiebiger, unnachgiebiger, narbiger, obiger, ockerfarbiger, plangläubiger, schäbiger, schnelllebiger, schwefelfarbiger, selbiger, staubiger, verschiedenfarbiger, vielfarbiger, vielsilbiger, vierfarbiger, viersilbiger, zählebiger, zielstrebiger

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