rechtskundiger
Bedeutung von rechtskundiger.
Adjektiv
- in rechtlichen Dingen sachkundig
rechtskundig sein
Informationen über rechtskundiger.
- Es ist ein Adjektiv.
- Sprachen, in denen rechtskundiger verwendet wird:
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Silbentrennung von rechtskundiger in Silben
rechts-kun-di-ger
- Es besteht aus 4 Silben und 14 Buchstaben.
- rechtskundiger ist ein Wort von mehrsilbig, da es vier oder mehr Silben hat
Wörter, die mit rechtskundiger Reim
etwaiger, Gläubiger, andersgläubiger, ausgiebiger, behäbiger, beliebiger, bombiger, buntfarbiger, cremefarbiger, dickleibiger, dreifarbiger, dreisilbiger, einfarbiger, einsilbiger, ergiebiger, unergiebiger, farbiger, fettleibiger, freigebiger, freigiebiger, gläubiger, ungläubiger, gleichfarbiger, gutgläubiger, kamelhaarfarbiger, kognakfarbiger, kurzlebiger, langlebiger, leichtgläubiger, leichtlebiger, mehrfarbiger, mehrsilbiger, nachgiebiger, unnachgiebiger, narbiger, obiger, ockerfarbiger, plangläubiger, schäbiger, schnelllebiger, schwefelfarbiger, selbiger, staubiger, verschiedenfarbiger, vielfarbiger, vielsilbiger, vierfarbiger, viersilbiger, zählebiger, zielstrebiger
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