rechtskundigem

Bedeutung von rechtskundigem.

Adjektiv
  1. in rechtlichen Dingen sachkundig
    rechtskundig sein

Informationen über rechtskundigem.

  • Es ist ein Adjektiv.
  • Sprachen, in denen rechtskundigem verwendet wird:

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Silbentrennung von rechtskundigem in Silben

rechts-kun-di-gem

  • Es besteht aus 4 Silben und 14 Buchstaben.
  • rechtskundigem ist ein Wort von mehrsilbig, da es vier oder mehr Silben hat

Wörter, die mit rechtskundigem Reim

etwaigem, andersgläubigem, ausgiebigem, behäbigem, beliebigem, bombigem, buntfarbigem, cremefarbigem, dickleibigem, dreifarbigem, dreisilbigem, einfarbigem, einsilbigem, ergiebigem, unergiebigem, farbigem, fettleibigem, freigebigem, freigiebigem, gläubigem, ungläubigem, gleichfarbigem, gutgläubigem, kamelhaarfarbigem, kognakfarbigem, kurzlebigem, langlebigem, leichtgläubigem, leichtlebigem, mehrfarbigem, mehrsilbigem, nachgiebigem, unnachgiebigem, narbigem, obigem, ockerfarbigem, plangläubigem, schäbigem, schnelllebigem, schwefelfarbigem, selbigem, staubigem, verschiedenfarbigem, vielfarbigem, vielsilbigem, vierfarbigem, viersilbigem, zählebigem, zielstrebigem, zweifarbigem

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